Oft stehen Immobilieneigentümer vor der Frage, wie sie im hohen Alter mit ihrem Eigentum verfahren sollen. Viele Immobilienbesitzer wissen nicht, dass auch die Möglichkeit besteht, die eigene Immobilie noch zu Lebzeiten zu verkaufen und diese nach Verkauf noch auf bestimmte Zeit bzw. bis zum Lebensende zu bewohnen.
Es wird zwischen einem befristeten und einem lebenslangen Wohnrecht unterschieden. Während Ersteres zu einem bestimmten Datum ausläuft, gilt das Wohnrecht auf Lebenszeit bis zum Tod des Berechtigten.
In der Regel wird ein befristeter Mietvertrag auf Lebenszeit, ohne festgelegtes Datum abgeschlossen. Das Verhältnis endet mit dem Tod des Mieters und der Vermieter hat nach der Räumung die freie Verfügung über sein Eigentum. Bezüglich der Mietkosten, wird ein marktüblicher Mietzins mit dem Käufer vereinbart, welcher monatlich zu bezahlen ist. Es besteht auch die Möglichkeit, den ermittelten Mietpreis mit dem Wert der Erlebenswahrscheinlichkeit des Eigentümers zu multiplizieren und im Voraus vom Verkaufspreis abzuziehen.
Mit einem Wohnrecht auf Lebenszeit ist es also möglich, weiterhin in der eigenen Immobilie zu wohnen, auch wenn bereits der Verkauf abgeschlossen wurde.
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